Die Verantwortung für die österreichische Gesundheitsversorgung liegt bei Bund, Ländern, Gemeinden sowie der Sozialversicherung. Mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) wird von allen Beteiligten ein gemeinsamer Rahmenplan für die Gesundheitsversorgung in Österreich beschlossen. Er enthält Planungsaussagen, Qualitätskriterien und einen Großgeräteplan für die Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitssystem. Diese bundesweite Planung ist Basis für eine gemeinsame Finanzierung der Gesundheitsversorgung.
Der ÖSG ist auch Grundlage für die Regionalen Strukturpläne Gesundheit (RSG), welche die medizinische Versorgung im Detail regeln. Österreich ist in 32, Wien in drei Versorgungsregionen unterteilt: Region Nord-Ost (Klinik Floridsdorf, Klinik Donaustadt), Region Süd (Klinik Landstraße, Klinik Favoriten) sowie Region West (Klinik Ottakring, Klinik Hietzing).